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Netzwerk Trauerpastoral

Im Netzwerk Trauerpastoral treffen sich Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen/-referenten, Gemeindereferentinnen/-referenten, sowie Ordensangehörige zum regelmäßigen Austausch.

Die hier aufgeführten Kontaktpersonen in Ihrer Region begleiten Menschen in ihrer Trauer bzw. helfen Ihnen bei Ihrer Suche nach Angeboten zur Trauerbegleitung weiter.

Kontaktpersonen

  • Petra Berwind, Alsleben
    0178 - 6391751
    P.Berwind@gmx.de                                   
  • Erwin Kruczek, Alsleben
    0 97 71/9 72 49
    E.Kruczek@web.de
  • Alice Düchs, Bad Königshofen
    0 97 61/20 11                                              
    alice.duechs@bistum-wuerzburg.de

Leitfaden für Angehörige

Was ist zu tun, wenn jemand verstorben ist?

Was bei einem Todesfall zu regeln ist:

  • Benachrichtigung des Arztes: Nach dem Tod ist der Hausarzt zu informieren. Falls der Hausarzt nicht erreichbar ist, muss der Todesfall der Rettungsleitstelle gemeldet werden. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Diese ist Grundlage für alle weiteren Schritte. In Krankenhäusern, Altenheimen und bei Unfalltod wird die Ausstellung der Todesbescheinigung ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.
  • Benachrichtigung des Standesamtes: Für die Anzeige beim Standesamt sind folgende Urkunden nötig: Todesbescheinigung, Familienstammbuch (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde), Personalausweis des/der Verstorbenen. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
  • Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut: Dieses führt gegen Berechnung die Bestattung durch und erledigt auf Wunsch alle Formalitäten (Behörden, Traueranzeigen, Blumenschmuck...).
  • Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes: Mit dem Seelsorger bzw. dem Seelsorgeteam werden der Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung besprochen. Auch gibt es gottesdienstliche Formen vor der Beerdigung, bei denen sich die Gemeinde mit den Angehörigen als Trauer- und Gebetsgemeinschaft versammelt (Rosenkranz, Trauerandacht, Totengebet...).
  • Benachrichtigung der Krankenkasse, des Arbeitgebers, der Rentenstelle, des Nachlassgerichts, der Versicherungen, der  Banken, der Vereine...

Neben diesen nötigen Regelungen sollten Sie sich auch Zeit nehmen, um vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Zeit zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung ist eine besondere. Sie wird so nie wieder zurückkommen.

  • Sie können eine Kerze (Taufkerze) am Totenbett anzünden, Kreuz und Weihwasser bereitstellen.
  • Sie können beim Verstorbenen wachen, in Stille ausharren, ihn anschauen, berühren.
  • Sie können ein Gebet sprechen (Persönliche Gebete finden Sie im Gotteslob Nr. 18, ein Hausgebet für Verstorbene im Gotteslob Nr. 28).
  • Sie können sich gemeinsam mit Ihren Angehörigen, Freunden und Nachbarn verabschieden. Auch Kinder sollten nach Möglichkeit mit einbezogen werden.

Material

Wege durch die Trauer

Die Handreichung will Trauernde unterstützen bei Ihrer Suche nach Angeboten, die Halt geben.

Bestellung: 

E-Mail an die Diözesanstelle für Hospiz- und Trauerpastoral, 
michael.marx@bistum-wuerzburg.de

Download als PDF
Wenn ein geliebter Mensch stirbt ...

Die Broschüre gibt Anregungen, wie Familien die Erinnerung an ihre Verstorbenen lebendig halten können.

Kosten: 1 Euro / Stück

Bestellung: 

E-Mail an die Diözesanstelle für Hospiz- und Trauerpastoral, 
michael.marx@bistum-wuerzburg.de